(EG) Nr. 178/2002

VERORDNUNG (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit

Gilt für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln und Futtermitteln.

Schafft die Grundlage für ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit des Menschen und die Verbraucherinteressen bei Lebensmitteln [...] wobei ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts gewährleistet wird.

Mit dieser Verordnung wird die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit errichtet.

veröffentlicht:
Amtsblatt der EG, L 31/1, 1.2.2002

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